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Strafrecht · 2. Staatsexamen

Aktenmethode

Die Strafakte wird nicht gelesen, sondern erschlossen: Tatkomplexe bilden, Beweismittel zuordnen, Beweistabelle anlegen. Das Ziel ist eine einzige Frage – reicht das für den hinreichenden Tatverdacht nach § 170 I StPO?

Prüfung Schritt für Schritt

  1. Akte ordnen
  2. Tatkomplexe bilden
  3. Beweistabelle
  4. Hinreichender Tatverdacht
  5. Abschlussentscheidung

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Die vollständige Erklärung mit 5 Prüfungsschritten, Klausurformulierung, Beispiel und Gegenbeispiel, 3 typischen Fehlern und der Vertiefung steht im JuraCampus-Abo.

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