Strafrecht · 2. Staatsexamen
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Aktenmethode
Die Strafakte wird nicht gelesen, sondern erschlossen: Tatkomplexe bilden, Beweismittel zuordnen, Beweistabelle anlegen. Das Ziel ist eine einzige Frage – reicht das für den hinreichenden Tatverdacht nach § 170 I StPO?
Prüfung Schritt für Schritt
- Akte ordnen
- Tatkomplexe bilden
- Beweistabelle
- Hinreichender Tatverdacht
- Abschlussentscheidung
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Die vollständige Erklärung mit 5 Prüfungsschritten, Klausurformulierung, Beispiel und Gegenbeispiel, 3 typischen Fehlern und der Vertiefung steht im JuraCampus-Abo.