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Zivilrecht · 1. Staatsexamen

Anfechtung

Die Anfechtung vernichtet eine wirksame Willenserklärung rückwirkend, § 142 I BGB. Sie braucht einen Grund (§§ 119, 120, 123), eine Erklärung gegenüber dem Richtigen (§ 143) und die Einhaltung der Frist (§ 121 oder § 124). Preis der Anfechtung ist regelmäßig der Vertrauensschaden, § 122 BGB.

Prüfung Schritt für Schritt

  1. Anfechtungsgrund
  2. Kausalität
  3. Erklärung und Gegner, § 143 BGB
  4. Frist
  5. Rechtsfolge

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