Zivilrecht · 2. Staatsexamen
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Aufbau des Zivilurteils
Das Zivilurteil hat einen festen Bauplan: Rubrum, Tenor, Tatbestand, Entscheidungsgründe. Der Tenor muss ohne die Gründe vollstreckbar sein, der Tatbestand ohne die Gründe verständlich, und die Gründe dürfen nichts enthalten, was nicht im Tatbestand steht.
Prüfung Schritt für Schritt
- Tenor
- Tatbestand, § 313 II ZPO
- Entscheidungsgründe, § 313 III ZPO
- Urteilsstil statt Gutachtenstil
- Tatbestand und Gründe müssen zusammenpassen
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