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Zivilrecht · 2. Staatsexamen

Aufbau des Zivilurteils

Das Zivilurteil hat einen festen Bauplan: Rubrum, Tenor, Tatbestand, Entscheidungsgründe. Der Tenor muss ohne die Gründe vollstreckbar sein, der Tatbestand ohne die Gründe verständlich, und die Gründe dürfen nichts enthalten, was nicht im Tatbestand steht.

Prüfung Schritt für Schritt

  1. Tenor
  2. Tatbestand, § 313 II ZPO
  3. Entscheidungsgründe, § 313 III ZPO
  4. Urteilsstil statt Gutachtenstil
  5. Tatbestand und Gründe müssen zusammenpassen

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