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Öffentliches Recht · 1. Staatsexamen

Baurecht

Bauplanungsrecht beantwortet, ob gebaut werden darf – §§ 29 bis 35 BauGB, gestaffelt nach der Lage des Grundstücks. Bauordnungsrecht beantwortet, wie gebaut werden darf – Landesrecht, Abstandsflächen, Standsicherheit. Die Baugenehmigung prüft beides.

Prüfung Schritt für Schritt

  1. Die Weiche des § 29 BauGB
  2. § 30 BauGB
  3. § 34 BauGB
  4. § 35 BauGB
  5. Gebot der Rücksichtnahme

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