Öffentliches Recht · 1. Staatsexamen
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Baurecht
Bauplanungsrecht beantwortet, ob gebaut werden darf – §§ 29 bis 35 BauGB, gestaffelt nach der Lage des Grundstücks. Bauordnungsrecht beantwortet, wie gebaut werden darf – Landesrecht, Abstandsflächen, Standsicherheit. Die Baugenehmigung prüft beides.
Prüfung Schritt für Schritt
- Die Weiche des § 29 BauGB
- § 30 BauGB
- § 34 BauGB
- § 35 BauGB
- Gebot der Rücksichtnahme
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