JuraCampus
Öffentliches Recht · 2. Staatsexamen

Behördenklausur

In der Behördenklausur schreiben Sie nicht als Richter, sondern als Verwaltung: erst der Prüfungsvermerk (Gutachtenstil, intern), dann der Bescheid (Bescheidstil, nach außen). Die beiden Textsorten dürfen nicht ineinander übergehen.

Prüfung Schritt für Schritt

  1. Prüfungsvermerk
  2. Bescheid
  3. Der verfügende Teil
  4. Begründung der Vollziehungsanordnung
  5. Anhörung

Weiterlesen mit Abo

Die vollständige Erklärung mit 5 Prüfungsschritten, Klausurformulierung, Beispiel und Gegenbeispiel, 3 typischen Fehlern und der Vertiefung steht im JuraCampus-Abo.

Anmelden oder Konto anlegen

In der Lernplattform öffnen