Öffentliches Recht · 2. Staatsexamen
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Behördenklausur
In der Behördenklausur schreiben Sie nicht als Richter, sondern als Verwaltung: erst der Prüfungsvermerk (Gutachtenstil, intern), dann der Bescheid (Bescheidstil, nach außen). Die beiden Textsorten dürfen nicht ineinander übergehen.
Prüfung Schritt für Schritt
- Prüfungsvermerk
- Bescheid
- Der verfügende Teil
- Begründung der Vollziehungsanordnung
- Anhörung
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