JuraCampus
Zivilrecht · 1. Staatsexamen

Bereicherungsrecht

Das Bereicherungsrecht korrigiert Vermögensverschiebungen ohne Rechtsgrund. Erste und wichtigste Frage: Ist etwas durch Leistung erlangt oder in sonstiger Weise? Davon hängt alles Weitere ab – die Kondiktionsart, die Parteien und die Einwendungen.

Prüfung Schritt für Schritt

  1. Leistungskondiktion, § 812 I 1 Alt. 1
  2. Nichtleistungskondiktion, § 812 I 1 Alt. 2
  3. Weitere Tatbestände
  4. Umfang, §§ 818, 819
  5. Dreipersonenverhältnisse

Weiterlesen mit Abo

Die vollständige Erklärung mit 5 Prüfungsschritten, Klausurformulierung, Beispiel und Gegenbeispiel, 3 typischen Fehlern und der Vertiefung steht im JuraCampus-Abo.

Anmelden oder Konto anlegen

In der Lernplattform öffnen