Zivilrecht · 1. Staatsexamen
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Bereicherungsrecht
Das Bereicherungsrecht korrigiert Vermögensverschiebungen ohne Rechtsgrund. Erste und wichtigste Frage: Ist etwas durch Leistung erlangt oder in sonstiger Weise? Davon hängt alles Weitere ab – die Kondiktionsart, die Parteien und die Einwendungen.
Prüfung Schritt für Schritt
- Leistungskondiktion, § 812 I 1 Alt. 1
- Nichtleistungskondiktion, § 812 I 1 Alt. 2
- Weitere Tatbestände
- Umfang, §§ 818, 819
- Dreipersonenverhältnisse
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