Strafrecht · 1. Staatsexamen
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Betrug
§ 263 StGB verlangt eine Kette, die lückenlos sein muss: Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung, Vermögensschaden – jedes Glied kausal auf dem vorigen beruhend. Dazu subjektiv Vorsatz und die Absicht stoffgleicher rechtswidriger Bereicherung.
Prüfung Schritt für Schritt
- Täuschung
- Irrtum
- Vermögensverfügung
- Vermögensschaden
- Subjektiver Tatbestand
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