Zivilrecht · 2. Staatsexamen
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Beweisrecht
Der Zivilprozess kennt den Beibringungsgrundsatz: Das Gericht erhebt Beweis nur über streitige, entscheidungserhebliche Tatsachen und nur auf Antrag – der Strengbeweis ist auf fünf Beweismittel beschränkt.
Prüfung Schritt für Schritt
- Die fünf Strengbeweismittel
- Beweisbedürftigkeit
- Beweismaß, § 286 ZPO
- Beweislast
- Anscheinsbeweis
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