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Zivilrecht · 2. Staatsexamen

Beweisrecht

Der Zivilprozess kennt den Beibringungsgrundsatz: Das Gericht erhebt Beweis nur über streitige, entscheidungserhebliche Tatsachen und nur auf Antrag – der Strengbeweis ist auf fünf Beweismittel beschränkt.

Prüfung Schritt für Schritt

  1. Die fünf Strengbeweismittel
  2. Beweisbedürftigkeit
  3. Beweismaß, § 286 ZPO
  4. Beweislast
  5. Anscheinsbeweis

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