Strafrecht · 1. Staatsexamen
In der Lernplattform öffnen
Erlaubnistatbestandsirrtum
Der Erlaubnistatbestandsirrtum: Der Täter stellt sich Umstände vor, die – lägen sie vor – sein Handeln rechtfertigen würden. Er irrt über Tatsachen, nicht über Recht. Wie er zu behandeln ist, hängt davon ab, welcher Schuldtheorie man folgt.
Prüfung Schritt für Schritt
- Die Ausgangslage
- Strenge Schuldtheorie
- Eingeschränkte Schuldtheorie
- Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen
- Rechtsfolgenverweisende eingeschränkte Schuldtheorie
Weiterlesen mit Abo
Die vollständige Erklärung mit 5 Prüfungsschritten, Klausurformulierung, Beispiel und Gegenbeispiel, 3 typischen Fehlern und der Vertiefung steht im JuraCampus-Abo.