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Strafrecht · 1. Staatsexamen

Erlaubnistatbestandsirrtum

Der Erlaubnistatbestandsirrtum: Der Täter stellt sich Umstände vor, die – lägen sie vor – sein Handeln rechtfertigen würden. Er irrt über Tatsachen, nicht über Recht. Wie er zu behandeln ist, hängt davon ab, welcher Schuldtheorie man folgt.

Prüfung Schritt für Schritt

  1. Die Ausgangslage
  2. Strenge Schuldtheorie
  3. Eingeschränkte Schuldtheorie
  4. Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen
  5. Rechtsfolgenverweisende eingeschränkte Schuldtheorie

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