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Zivilrecht · 1. Staatsexamen

Kaufrecht

Das Kaufrecht hängt an einer einzigen Weiche: Lag bei Gefahrübergang ein Mangel vor? Wenn ja, öffnet § 437 BGB drei Türen – Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung, Schadensersatz. Und alle drei haben denselben Vorschalter: die Fristsetzung.

Prüfung Schritt für Schritt

  1. Mangelbegriff, § 434 BGB
  2. Gefahrübergang
  3. Nacherfüllung, § 439
  4. Rücktritt und Minderung
  5. Verjährung, § 438

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