Zivilrecht · 1. Staatsexamen
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Kaufrecht
Das Kaufrecht hängt an einer einzigen Weiche: Lag bei Gefahrübergang ein Mangel vor? Wenn ja, öffnet § 437 BGB drei Türen – Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung, Schadensersatz. Und alle drei haben denselben Vorschalter: die Fristsetzung.
Prüfung Schritt für Schritt
- Mangelbegriff, § 434 BGB
- Gefahrübergang
- Nacherfüllung, § 439
- Rücktritt und Minderung
- Verjährung, § 438
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