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Strafrecht · 1. Staatsexamen

Kausalität

Kausal ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele – die Äquivalenztheorie. Sie ist bewusst weit; die Eingrenzung leistet erst die objektive Zurechnung.

Prüfung Schritt für Schritt

  1. conditio sine qua non
  2. Erfolg in seiner konkreten Gestalt
  3. Alternative Kausalität
  4. Kumulative Kausalität
  5. Abbrechende Kausalität und Reserveursache

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