Strafrecht · 1. Staatsexamen
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Kausalität
Kausal ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele – die Äquivalenztheorie. Sie ist bewusst weit; die Eingrenzung leistet erst die objektive Zurechnung.
Prüfung Schritt für Schritt
- conditio sine qua non
- Erfolg in seiner konkreten Gestalt
- Alternative Kausalität
- Kumulative Kausalität
- Abbrechende Kausalität und Reserveursache
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Die vollständige Erklärung mit 5 Prüfungsschritten, Klausurformulierung, Beispiel und Gegenbeispiel, 3 typischen Fehlern und der Vertiefung steht im JuraCampus-Abo.