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Strafrecht · 1. Staatsexamen

Körperverletzungsdelikte

§ 223 StGB kennt zwei Varianten: körperliche Misshandlung und Gesundheitsschädigung. Darauf bauen die Qualifikationen auf – § 224 mit sechs Varianten, § 226 mit den schweren Folgen, § 227 als Erfolgsqualifikation mit Todesfolge.

Prüfung Schritt für Schritt

  1. Grundtatbestand
  2. § 224 I Nr. 2 StGB
  3. § 224 I Nr. 4 StGB
  4. § 224 I Nr. 5 StGB
  5. § 227 StGB

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