Strafrecht · 1. Staatsexamen
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Körperverletzungsdelikte
§ 223 StGB kennt zwei Varianten: körperliche Misshandlung und Gesundheitsschädigung. Darauf bauen die Qualifikationen auf – § 224 mit sechs Varianten, § 226 mit den schweren Folgen, § 227 als Erfolgsqualifikation mit Todesfolge.
Prüfung Schritt für Schritt
- Grundtatbestand
- § 224 I Nr. 2 StGB
- § 224 I Nr. 4 StGB
- § 224 I Nr. 5 StGB
- § 227 StGB
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