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Landesrecht

Landesrecht Bayern

Welche Gesetze Sie im Öffentlichen Recht zitieren, wenn Sie in Bayern Examen schreiben.

GefahrenabwehrPAG Polizeiaufgabengesetz
Generalklausel: Art. 11 PAG
BauordnungsrechtBayBO Bayerische Bauordnung
KommunalrechtGO Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
VerwaltungsverfahrenBayVwVfG Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
VollstreckungBayVwZVG Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz

Widerspruchsverfahren

fakultativ. In weiten Bereichen ist das Widerspruchsverfahren fakultativ: Der Bürger kann wählen, ob er Widerspruch einlegt oder unmittelbar klagt.

Was in Bayern anders ist

Bayern zitiert im Landesrecht Artikel statt Paragraphen – „Art. 11 PAG“, nicht „§ 11 PAG“. Das LStVG regelt die Sicherheitsbehörden neben dem PAG.

Grenze dieser Angabe. Hier stehen Gesetzeskürzel und der Grundstand des Vorverfahrens – beides über Jahre stabil. Nicht enthalten sind Klausurzahlen, Notenstufen und Termine. Die Ausnahmen vom Vorverfahren stehen in den Ausführungsgesetzen zur VwGO und werden regelmäßig geändert; im Zweifel gilt das Landesrecht in seiner aktuellen Fassung.

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