Landesrecht
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Landesrecht Bayern
Welche Gesetze Sie im Öffentlichen Recht zitieren, wenn Sie in Bayern Examen schreiben.
| Gefahrenabwehr | PAG PolizeiaufgabengesetzGeneralklausel: Art. 11 PAG |
|---|---|
| Bauordnungsrecht | BayBO Bayerische Bauordnung |
| Kommunalrecht | GO Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern |
| Verwaltungsverfahren | BayVwVfG Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz |
| Vollstreckung | BayVwZVG Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz |
Widerspruchsverfahren
fakultativ. In weiten Bereichen ist das Widerspruchsverfahren fakultativ: Der Bürger kann wählen, ob er Widerspruch einlegt oder unmittelbar klagt.
Was in Bayern anders ist
Bayern zitiert im Landesrecht Artikel statt Paragraphen – „Art. 11 PAG“, nicht „§ 11 PAG“. Das LStVG regelt die Sicherheitsbehörden neben dem PAG.
Grenze dieser Angabe. Hier stehen Gesetzeskürzel und der Grundstand des Vorverfahrens – beides über Jahre stabil. Nicht enthalten sind Klausurzahlen, Notenstufen und Termine. Die Ausnahmen vom Vorverfahren stehen in den Ausführungsgesetzen zur VwGO und werden regelmäßig geändert; im Zweifel gilt das Landesrecht in seiner aktuellen Fassung.