Landesrecht
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Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Welche Gesetze Sie im Öffentlichen Recht zitieren, wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Examen schreiben.
| Gefahrenabwehr | SOG M-V Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-VorpommernGeneralklausel: § 13 SOG M-V |
|---|---|
| Bauordnungsrecht | LBauO M-V Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern |
| Kommunalrecht | KV M-V Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern |
| Verwaltungsverfahren | VwVfG M-V Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz M-V |
| Vollstreckung | VwVfG M-V Vollstreckung im Verwaltungsverfahrensgesetz mitgeregelt |
Widerspruchsverfahren
besteht. Das Widerspruchsverfahren besteht im Grundsatz fort.
Was in Mecklenburg-Vorpommern anders ist
Verfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsrecht stehen in einem einzigen Landesgesetz.
Grenze dieser Angabe. Hier stehen Gesetzeskürzel und der Grundstand des Vorverfahrens – beides über Jahre stabil. Nicht enthalten sind Klausurzahlen, Notenstufen und Termine. Die Ausnahmen vom Vorverfahren stehen in den Ausführungsgesetzen zur VwGO und werden regelmäßig geändert; im Zweifel gilt das Landesrecht in seiner aktuellen Fassung.