Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Welche Gesetze Sie im Öffentlichen Recht zitieren, wenn Sie in Nordrhein-Westfalen Examen schreiben.
| Gefahrenabwehr | PolG NRW / OBG NRW Polizeigesetz und Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-WestfalenGeneralklausel: § 8 PolG NRW, § 14 OBG NRW |
|---|---|
| Bauordnungsrecht | BauO NRW Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen |
| Kommunalrecht | GO NRW Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen |
| Verwaltungsverfahren | VwVfG NRW Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen |
| Vollstreckung | VwVG NRW Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen |
Widerspruchsverfahren
weitgehend abgeschafft. Das Widerspruchsverfahren wurde weitgehend abgeschafft und für einzelne Materien wieder eingeführt – die Prüfung des einschlägigen Rechtsgebiets ist unerlässlich.
Was in Nordrhein-Westfalen anders ist
Klassisches Trennungssystem: § 14 OBG NRW für die Ordnungsbehörden, § 8 PolG NRW für den Polizeivollzugsdienst. Die Abgrenzung über § 1 I PolG NRW ist Standardeinstieg jeder Klausur.
Grenze dieser Angabe. Hier stehen Gesetzeskürzel und der Grundstand des Vorverfahrens – beides über Jahre stabil. Nicht enthalten sind Klausurzahlen, Notenstufen und Termine. Die Ausnahmen vom Vorverfahren stehen in den Ausführungsgesetzen zur VwGO und werden regelmäßig geändert; im Zweifel gilt das Landesrecht in seiner aktuellen Fassung.