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Landesrecht

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Welche Gesetze Sie im Öffentlichen Recht zitieren, wenn Sie in Nordrhein-Westfalen Examen schreiben.

GefahrenabwehrPolG NRW / OBG NRW Polizeigesetz und Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen
Generalklausel: § 8 PolG NRW, § 14 OBG NRW
BauordnungsrechtBauO NRW Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
KommunalrechtGO NRW Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
VerwaltungsverfahrenVwVfG NRW Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
VollstreckungVwVG NRW Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Widerspruchsverfahren

weitgehend abgeschafft. Das Widerspruchsverfahren wurde weitgehend abgeschafft und für einzelne Materien wieder eingeführt – die Prüfung des einschlägigen Rechtsgebiets ist unerlässlich.

Was in Nordrhein-Westfalen anders ist

Klassisches Trennungssystem: § 14 OBG NRW für die Ordnungsbehörden, § 8 PolG NRW für den Polizeivollzugsdienst. Die Abgrenzung über § 1 I PolG NRW ist Standardeinstieg jeder Klausur.

Grenze dieser Angabe. Hier stehen Gesetzeskürzel und der Grundstand des Vorverfahrens – beides über Jahre stabil. Nicht enthalten sind Klausurzahlen, Notenstufen und Termine. Die Ausnahmen vom Vorverfahren stehen in den Ausführungsgesetzen zur VwGO und werden regelmäßig geändert; im Zweifel gilt das Landesrecht in seiner aktuellen Fassung.

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