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Landesrecht

Landesrecht Rheinland-Pfalz

Welche Gesetze Sie im Öffentlichen Recht zitieren, wenn Sie in Rheinland-Pfalz Examen schreiben.

GefahrenabwehrPOG Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz
Generalklausel: § 9 POG
BauordnungsrechtLBauO Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
KommunalrechtGemO Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
VerwaltungsverfahrenLVwVfG Landesverwaltungsverfahrensgesetz
VollstreckungLVwVG Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz

Widerspruchsverfahren

besteht. Das Widerspruchsverfahren besteht im Grundsatz fort.

Was in Rheinland-Pfalz anders ist

Das POG fasst Polizei- und Ordnungsbehördenrecht in einem Gesetz zusammen.

Grenze dieser Angabe. Hier stehen Gesetzeskürzel und der Grundstand des Vorverfahrens – beides über Jahre stabil. Nicht enthalten sind Klausurzahlen, Notenstufen und Termine. Die Ausnahmen vom Vorverfahren stehen in den Ausführungsgesetzen zur VwGO und werden regelmäßig geändert; im Zweifel gilt das Landesrecht in seiner aktuellen Fassung.

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