Landesrecht
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Landesrecht Rheinland-Pfalz
Welche Gesetze Sie im Öffentlichen Recht zitieren, wenn Sie in Rheinland-Pfalz Examen schreiben.
| Gefahrenabwehr | POG Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-PfalzGeneralklausel: § 9 POG |
|---|---|
| Bauordnungsrecht | LBauO Landesbauordnung Rheinland-Pfalz |
| Kommunalrecht | GemO Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz |
| Verwaltungsverfahren | LVwVfG Landesverwaltungsverfahrensgesetz |
| Vollstreckung | LVwVG Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz |
Widerspruchsverfahren
besteht. Das Widerspruchsverfahren besteht im Grundsatz fort.
Was in Rheinland-Pfalz anders ist
Das POG fasst Polizei- und Ordnungsbehördenrecht in einem Gesetz zusammen.
Grenze dieser Angabe. Hier stehen Gesetzeskürzel und der Grundstand des Vorverfahrens – beides über Jahre stabil. Nicht enthalten sind Klausurzahlen, Notenstufen und Termine. Die Ausnahmen vom Vorverfahren stehen in den Ausführungsgesetzen zur VwGO und werden regelmäßig geändert; im Zweifel gilt das Landesrecht in seiner aktuellen Fassung.