Landesrecht
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Landesrecht Schleswig-Holstein
Welche Gesetze Sie im Öffentlichen Recht zitieren, wenn Sie in Schleswig-Holstein Examen schreiben.
| Gefahrenabwehr | LVwG Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-HolsteinGeneralklausel: § 174 LVwG |
|---|---|
| Bauordnungsrecht | LBO Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein |
| Kommunalrecht | GO SH Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein |
| Verwaltungsverfahren | LVwG Verwaltungsverfahrensrecht im LVwG mitgeregelt |
| Vollstreckung | LVwG Vollstreckung im LVwG mitgeregelt, §§ 228 ff. |
Widerspruchsverfahren
besteht. Das Widerspruchsverfahren besteht im Grundsatz fort.
Was in Schleswig-Holstein anders ist
Die Besonderheit des Landes: Verwaltungsverfahren, Gefahrenabwehr und Vollstreckung stehen in einem einzigen Gesetz, dem LVwG. Wer aus einem anderen Land kommt, sucht sonst vergeblich nach einem Polizeigesetz.
Grenze dieser Angabe. Hier stehen Gesetzeskürzel und der Grundstand des Vorverfahrens – beides über Jahre stabil. Nicht enthalten sind Klausurzahlen, Notenstufen und Termine. Die Ausnahmen vom Vorverfahren stehen in den Ausführungsgesetzen zur VwGO und werden regelmäßig geändert; im Zweifel gilt das Landesrecht in seiner aktuellen Fassung.