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Landesrecht

Landesrecht Schleswig-Holstein

Welche Gesetze Sie im Öffentlichen Recht zitieren, wenn Sie in Schleswig-Holstein Examen schreiben.

GefahrenabwehrLVwG Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein
Generalklausel: § 174 LVwG
BauordnungsrechtLBO Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
KommunalrechtGO SH Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
VerwaltungsverfahrenLVwG Verwaltungsverfahrensrecht im LVwG mitgeregelt
VollstreckungLVwG Vollstreckung im LVwG mitgeregelt, §§ 228 ff.

Widerspruchsverfahren

besteht. Das Widerspruchsverfahren besteht im Grundsatz fort.

Was in Schleswig-Holstein anders ist

Die Besonderheit des Landes: Verwaltungsverfahren, Gefahrenabwehr und Vollstreckung stehen in einem einzigen Gesetz, dem LVwG. Wer aus einem anderen Land kommt, sucht sonst vergeblich nach einem Polizeigesetz.

Grenze dieser Angabe. Hier stehen Gesetzeskürzel und der Grundstand des Vorverfahrens – beides über Jahre stabil. Nicht enthalten sind Klausurzahlen, Notenstufen und Termine. Die Ausnahmen vom Vorverfahren stehen in den Ausführungsgesetzen zur VwGO und werden regelmäßig geändert; im Zweifel gilt das Landesrecht in seiner aktuellen Fassung.

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