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Öffentliches Recht · 1. Staatsexamen

Methodik des Öffentlichen Rechts

Die öffentlich-rechtliche Klausur hat eine feste Reihenfolge: erst die richtige Verfahrensart, dann Zulässigkeit, dann Begründetheit – und in der Begründetheit erst formelle, dann materielle Rechtmäßigkeit. Wer die Reihenfolge kennt, hat die halbe Klausur.

Prüfung Schritt für Schritt

  1. Verfahrensart zuerst
  2. Zulässigkeit
  3. Formelle Rechtmäßigkeit
  4. Materielle Rechtmäßigkeit
  5. Vorbehalt und Vorrang des Gesetzes

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Die vollständige Erklärung mit 5 Prüfungsschritten, Klausurformulierung, Beispiel und Gegenbeispiel, 3 typischen Fehlern und der Vertiefung steht im JuraCampus-Abo.

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