Öffentliches Recht · 1. Staatsexamen
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Methodik des Öffentlichen Rechts
Die öffentlich-rechtliche Klausur hat eine feste Reihenfolge: erst die richtige Verfahrensart, dann Zulässigkeit, dann Begründetheit – und in der Begründetheit erst formelle, dann materielle Rechtmäßigkeit. Wer die Reihenfolge kennt, hat die halbe Klausur.
Prüfung Schritt für Schritt
- Verfahrensart zuerst
- Zulässigkeit
- Formelle Rechtmäßigkeit
- Materielle Rechtmäßigkeit
- Vorbehalt und Vorrang des Gesetzes
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