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Strafrecht · 1. Staatsexamen

Objektive Zurechnung

Die objektive Zurechnung korrigiert die uferlose Äquivalenztheorie: Zugerechnet wird ein Erfolg nur, wenn der Täter eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat und sich gerade diese Gefahr im Erfolg realisiert hat.

Prüfung Schritt für Schritt

  1. Schaffung einer rechtlich missbilligten Gefahr
  2. Realisierung gerade dieser Gefahr
  3. Schutzzweckzusammenhang
  4. Eigenverantwortliche Selbstgefährdung
  5. Freiverantwortlichkeit

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Die vollständige Erklärung mit 5 Prüfungsschritten, Klausurformulierung, Beispiel und Gegenbeispiel, 3 typischen Fehlern und der Vertiefung steht im JuraCampus-Abo.

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