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Öffentliches Recht · 1. Staatsexamen

Polizei- und Ordnungsrecht

Polizeirecht ist Gefahrenabwehr: Eine Maßnahme ist rechtmäßig, wenn eine Ermächtigungsgrundlage besteht, eine Gefahr für ein Schutzgut vorliegt, der richtige Adressat in Anspruch genommen wird und die Maßnahme verhältnismäßig ist. Die Spezialbefugnis geht immer der Generalklausel vor.

Prüfung Schritt für Schritt

  1. Ermächtigungsgrundlage
  2. Schutzgut und Gefahr
  3. Gefahrbegriff
  4. Adressat
  5. Verhältnismäßigkeit und Ermessen

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