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Strafrecht · 1. Staatsexamen

Rechtfertigungsgründe

Rechtfertigungsgründe beseitigen das Unrecht der tatbestandsmäßigen Handlung. Der wichtigste ist § 32 StGB: Notwehr braucht eine Notwehrlage, eine erforderliche Verteidigung und darf nicht geboten sein ausgeschlossen – und sie kennt keine Güterabwägung.

Prüfung Schritt für Schritt

  1. Notwehrlage, § 32 II StGB
  2. Verteidigungshandlung
  3. Gebotenheit
  4. Subjektives Rechtfertigungselement
  5. § 34 StGB

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