Öffentliches Recht · 1. Staatsexamen
In der Lernplattform öffnen
Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts
Ein Verwaltungsakt ist rechtmäßig, wenn eine Ermächtigungsgrundlage besteht, er formell und materiell rechtmäßig ist. Formell heißt Zuständigkeit, Verfahren, Form; materiell heißt Tatbestand erfüllt, Rechtsfolge fehlerfrei gesetzt, verhältnismäßig.
Prüfung Schritt für Schritt
- Ermächtigungsgrundlage
- Formelle Rechtmäßigkeit
- Heilung und Unbeachtlichkeit
- Materielle Rechtmäßigkeit
- Ermessen, § 40 VwVfG und § 114 VwGO
Weiterlesen mit Abo
Die vollständige Erklärung mit 5 Prüfungsschritten, Klausurformulierung, Beispiel und Gegenbeispiel, 3 typischen Fehlern und der Vertiefung steht im JuraCampus-Abo.