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Öffentliches Recht · 1. Staatsexamen

Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts

Ein Verwaltungsakt ist rechtmäßig, wenn eine Ermächtigungsgrundlage besteht, er formell und materiell rechtmäßig ist. Formell heißt Zuständigkeit, Verfahren, Form; materiell heißt Tatbestand erfüllt, Rechtsfolge fehlerfrei gesetzt, verhältnismäßig.

Prüfung Schritt für Schritt

  1. Ermächtigungsgrundlage
  2. Formelle Rechtmäßigkeit
  3. Heilung und Unbeachtlichkeit
  4. Materielle Rechtmäßigkeit
  5. Ermessen, § 40 VwVfG und § 114 VwGO

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