Zivilrecht · 2. Staatsexamen
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Relationstechnik
Die Relationstechnik beantwortet drei Fragen nacheinander: Ist die Klage schlüssig? Ist die Verteidigung erheblich? Und wenn beides zutrifft – wer muss was beweisen? Sie ist kein Ritual, sondern der Weg zum richtigen Tenor.
Prüfung Schritt für Schritt
- Klägerstation – Schlüssigkeit
- Beklagtenstation – Erheblichkeit
- Beweisstation
- Beweisergebnis und Tenor
- Die Reihenfolge ist zwingend
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Die vollständige Erklärung mit 5 Prüfungsschritten, Klausurformulierung, Beispiel und Gegenbeispiel, 3 typischen Fehlern und der Vertiefung steht im JuraCampus-Abo.