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Zivilrecht · 2. Staatsexamen

Relationstechnik

Die Relationstechnik beantwortet drei Fragen nacheinander: Ist die Klage schlüssig? Ist die Verteidigung erheblich? Und wenn beides zutrifft – wer muss was beweisen? Sie ist kein Ritual, sondern der Weg zum richtigen Tenor.

Prüfung Schritt für Schritt

  1. Klägerstation – Schlüssigkeit
  2. Beklagtenstation – Erheblichkeit
  3. Beweisstation
  4. Beweisergebnis und Tenor
  5. Die Reihenfolge ist zwingend

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Die vollständige Erklärung mit 5 Prüfungsschritten, Klausurformulierung, Beispiel und Gegenbeispiel, 3 typischen Fehlern und der Vertiefung steht im JuraCampus-Abo.

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