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Strafrecht · 2. Staatsexamen

Sachrüge

Die Sachrüge prüft das Urteil allein anhand seiner Gründe: Tragen die Feststellungen den Schuldspruch, ist die Beweiswürdigung lückenlos und widerspruchsfrei, ist der Rechtsfolgenausspruch tragfähig? Sie muss nicht begründet werden – ihre Erhebung genügt.

Prüfung Schritt für Schritt

  1. Erhebung
  2. Darstellungsmängel
  3. Beweiswürdigung, § 261 StPO
  4. In dubio pro reo
  5. Rechtsfolgenausspruch

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