Strafrecht · 2. Staatsexamen
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Sachrüge
Die Sachrüge prüft das Urteil allein anhand seiner Gründe: Tragen die Feststellungen den Schuldspruch, ist die Beweiswürdigung lückenlos und widerspruchsfrei, ist der Rechtsfolgenausspruch tragfähig? Sie muss nicht begründet werden – ihre Erhebung genügt.
Prüfung Schritt für Schritt
- Erhebung
- Darstellungsmängel
- Beweiswürdigung, § 261 StPO
- In dubio pro reo
- Rechtsfolgenausspruch
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