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Streitstand · Verwaltungsprozessrecht und Verwaltungsrecht AT

§ 48 IV VwVfG – Jahresfrist

Wann beginnt die Jahresfrist des § 48 IV VwVfG für die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts?

Problemtrigger

Eine Behörde nimmt eine Begünstigung zurück, und der Betroffene wendet ein, sie habe die Rechtswidrigkeit längst gekannt.

Die Ansichten

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