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Streitstand · Zivilrecht im 2. Examen (2. Examen)

§ 767 ZPO und Gestaltungsrechte

Sind Gestaltungsrechte nach § 767 II ZPO präkludiert, wenn sie schon im Vorprozess hätten ausgeübt werden können?

Problemtrigger

Der Schuldner wehrt sich gegen die Vollstreckung mit Aufrechnung, Anfechtung oder Rücktritt – und der Gläubiger wendet ein, das hätte er längst tun können.

Die Ansichten

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