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Streitstand · Sachenrecht

Anwartschaftsrecht als wesensgleiches Minus

Ist das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers ein sonstiges Recht im Sinne des § 823 I BGB und wie wird es übertragen?

Problemtrigger

Eine unter Eigentumsvorbehalt gekaufte Sache wird beschädigt, gepfändet oder weiterveräußert, bevor die letzte Rate gezahlt ist.

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