Streitstand · Delikts- und Bereicherungsrecht
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Anweisungsfälle im Bereicherungsrecht
Wer kondiziert von wem, wenn der Angewiesene auf Anweisung des Anweisenden an einen Dritten leistet und der Rechtsgrund fehlt?
Problemtrigger
Eine Zahlung läuft über drei Personen – Bank, Kontoinhaber, Empfänger; Zedent, Zessionar, Schuldner – und eines der zugrunde liegenden Verhältnisse ist unwirksam.
Die Ansichten
- Kondiktion im Leistungsverhältnis (h. M.)
- Direktkondiktion bei fehlender Anweisung
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