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Streitstand · Staatsorganisationsrecht und Grundrechte

Art. 14 GG: Inhaltsbestimmung oder Enteignung

Wann ist eine Regelung Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 I 2 GG und wann Enteignung nach Art. 14 III GG?

Problemtrigger

Eine gesetzliche Regelung oder ein darauf gestützter Verwaltungsakt nimmt dem Eigentümer Nutzungsmöglichkeiten – Denkmalschutz, Naturschutz, Baubeschränkung, Rückbauanordnung.

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