Streitstand · Staatsorganisationsrecht und Grundrechte
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Art. 14 GG: Inhaltsbestimmung oder Enteignung
Wann ist eine Regelung Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 I 2 GG und wann Enteignung nach Art. 14 III GG?
Problemtrigger
Eine gesetzliche Regelung oder ein darauf gestützter Verwaltungsakt nimmt dem Eigentümer Nutzungsmöglichkeiten – Denkmalschutz, Naturschutz, Baubeschränkung, Rückbauanordnung.
Die Ansichten
- Formale Abgrenzung nach dem BVerfG (h. M.)
- Materielle Abgrenzung (Sonderopfertheorie, überholt)
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