Streitstand · Staatsorganisationsrecht und Grundrechte
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Drittwirkung der Grundrechte
Wirken Grundrechte auch zwischen Privaten – und wenn ja, wie?
Problemtrigger
Ein Privater beruft sich gegenüber einem anderen Privaten auf ein Grundrecht: gegenüber einem Vermieter, einem Arbeitgeber, einem Plattformbetreiber, einem Stadionbetreiber.
Die Ansichten
- Mittelbare Drittwirkung (h. M.)
- Unmittelbare Drittwirkung
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