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Streitstand · Staatsorganisationsrecht und Grundrechte

Drittwirkung der Grundrechte

Wirken Grundrechte auch zwischen Privaten – und wenn ja, wie?

Problemtrigger

Ein Privater beruft sich gegenüber einem anderen Privaten auf ein Grundrecht: gegenüber einem Vermieter, einem Arbeitgeber, einem Plattformbetreiber, einem Stadionbetreiber.

Die Ansichten

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