Streitstand · BGB AT
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Duldungs- und Anscheinsvollmacht
Unter welchen Voraussetzungen muss der Vertretene ein Geschäft gegen sich gelten lassen, obwohl er keine Vollmacht erteilt hat?
Problemtrigger
Jemand tritt wiederholt als Vertreter auf, ohne bevollmächtigt zu sein – und der Vertretene hat es entweder bemerkt und geschehen lassen oder hätte es bemerken müssen.
Die Ansichten
- Duldungsvollmacht
- Anscheinsvollmacht
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