Streitstand · Sachenrecht
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EBV: Sperrwirkung
Verdrängen die §§ 987 ff. BGB die Ansprüche aus Delikt und Bereicherung vollständig?
Problemtrigger
Jemand besitzt eine fremde Sache ohne Recht zum Besitz, hat sie genutzt, beschädigt oder verbraucht – und der Eigentümer will mehr als nur Herausgabe.
Die Ansichten
- Umfassende Sperrwirkung (h. M.)
- Eingeschränkte Sperrwirkung
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