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Streitstand · Sachenrecht

EBV: Sperrwirkung

Verdrängen die §§ 987 ff. BGB die Ansprüche aus Delikt und Bereicherung vollständig?

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Jemand besitzt eine fremde Sache ohne Recht zum Besitz, hat sie genutzt, beschädigt oder verbraucht – und der Eigentümer will mehr als nur Herausgabe.

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