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Streitstand · Strafrecht AT

error in persona und aberratio ictus

Geht der Angriff fehl und trifft ein anderes, gleichwertiges Objekt – liegt dann vollendete Tat vor oder Versuch in Tateinheit mit Fahrlässigkeit?

Problemtrigger

Der Täter zielt auf ein bestimmtes Objekt und trifft ein anderes. Zuerst ist zu klären, welcher Fall vorliegt: Beim error in persona trifft er das anvisierte Objekt und irrt nur über dessen Identität – das ist bei gleichwertigen Objekten unstreitig unbeachtlich. Streitig ist allein die aberratio ictus, bei der der Angriff fehlgeht.

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