Streitstand · Polizei-, Bau-, Staatshaftungs- und Kommunalrecht
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Gefahrbegriffe
Genügt für polizeiliches Einschreiten eine Gefahr, die nur dem Anschein nach besteht – und wer trägt dann die Kosten?
Problemtrigger
Die Polizei schreitet ein, und im Nachhinein stellt sich heraus, dass gar keine Gefahr bestand: Die Tasche enthielt keine Bombe, der vermeintliche Einbrecher war der Wohnungsinhaber.
Die Ansichten
- Ex-ante-Betrachtung (h. M.)
- Ex-post-Betrachtung
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