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Streitstand · Polizei-, Bau-, Staatshaftungs- und Kommunalrecht

Gefahrbegriffe

Genügt für polizeiliches Einschreiten eine Gefahr, die nur dem Anschein nach besteht – und wer trägt dann die Kosten?

Problemtrigger

Die Polizei schreitet ein, und im Nachhinein stellt sich heraus, dass gar keine Gefahr bestand: Die Tasche enthielt keine Bombe, der vermeintliche Einbrecher war der Wohnungsinhaber.

Die Ansichten

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