Streitstand · Strafrecht AT
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Notwehrprovokation
Kann sich auf Notwehr berufen, wer den Angriff selbst herbeigeführt hat?
Problemtrigger
Der Verteidiger hat den Angreifer zuvor beleidigt, provoziert oder ihn gezielt gereizt – und verteidigt sich dann gegen dessen Angriff.
Die Ansichten
- Absichtsprovokation: Notwehr ausgeschlossen (h. M.)
- Vorwerfbare Provokation: Dreistufenlehre (h. M.)
- Actio illicita in causa
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