JuraCampus
Streitstand · Strafrecht AT

Rücktritt und außertatbestandliche Zielerreichung

Kann zurücktreten, wer sein außertatbestandliches Ziel bereits erreicht hat und deshalb aufhört?

Problemtrigger

Der Täter wollte mit der Tat etwas anderes erreichen – einen Denkzettel verpassen, jemanden einschüchtern – und hört auf, weil dieses Ziel erfüllt ist, obwohl der Tatbestand noch nicht vollendet ist.

Die Ansichten

Weiterlesen mit Abo

Argumente und Gegenargumente jeder Ansicht, die Rechtsprechung, die Entscheidungserheblichkeit und eine Klausurformulierung stehen im JuraCampus-Abo.

Anmelden oder Konto anlegen

In der Lernplattform öffnen