Streitstand · Delikts- und Bereicherungsrecht
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Saldotheorie
Kann sich bei einem gegenseitigen nichtigen Vertrag eine Partei auf den Wegfall der Bereicherung berufen und trotzdem die eigene Leistung zurückverlangen?
Problemtrigger
Ein gegenseitiger Vertrag ist nichtig, beide Seiten haben geleistet, und eine Leistung ist untergegangen oder verbraucht.
Die Ansichten
- Saldotheorie (h. M.)
- Zweikondiktionentheorie
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