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Streitstand · Schuldrecht AT und BT

Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB

Wann rechtfertigt eine Änderung der Umstände die Anpassung oder Auflösung des Vertrags?

Problemtrigger

Nach Vertragsschluss ändert sich etwas grundlegend – Währungsverfall, Pandemie, Wegfall des Vertragszwecks – und eine Partei will nicht mehr zu den vereinbarten Bedingungen leisten.

Die Ansichten

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