Streitstand · Strafrecht BT – Vermögens- und Eigentumsdelikte
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Vermögensbegriff
Was gehört zum Vermögen im Sinne des § 263 StGB – auch rechtlich missbilligte Positionen?
Problemtrigger
Der Geschädigte verliert etwas, das er selbst nicht rechtmäßig innehatte: Diebesgut, den Lohn für eine verbotene Tätigkeit, eine nichtige Forderung.
Die Ansichten
- Wirtschaftlicher Vermögensbegriff
- Juristischer Vermögensbegriff
- Juristisch-ökonomische Vermittlung (h. M.)
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