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Streitstand · Zivilrecht im 2. Examen (2. Examen)

Vorbehalts- und Sicherungseigentum bei § 771 ZPO

Kann der Sicherungseigentümer die Vollstreckung nach § 771 ZPO abwehren, oder ist er auf § 805 ZPO verwiesen?

Problemtrigger

Ein Gläubiger pfändet eine Sache, die dem Schuldner zur Sicherheit übereignet wurde oder unter Eigentumsvorbehalt steht.

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