Streitstand · Polizei-, Bau-, Staatshaftungs- und Kommunalrecht
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Zweckveranlasser
Kann als Störer in Anspruch genommen werden, wer die Gefahr nicht selbst verursacht, aber durch sein Verhalten ausgelöst hat?
Problemtrigger
Jemand veranstaltet etwas, das andere zu gefährlichem Verhalten veranlasst – eine provokante Werbeaktion, eine Veranstaltung, die Gegendemonstranten anzieht, ein Schaufenster, vor dem sich Menschen stauen.
Die Ansichten
- Subjektive Theorie
- Objektive Theorie (h. M.)
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