JuraCampus
Streitstand · Polizei-, Bau-, Staatshaftungs- und Kommunalrecht

Zweckveranlasser

Kann als Störer in Anspruch genommen werden, wer die Gefahr nicht selbst verursacht, aber durch sein Verhalten ausgelöst hat?

Problemtrigger

Jemand veranstaltet etwas, das andere zu gefährlichem Verhalten veranlasst – eine provokante Werbeaktion, eine Veranstaltung, die Gegendemonstranten anzieht, ein Schaufenster, vor dem sich Menschen stauen.

Die Ansichten

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