Strafrecht · 1. Staatsexamen
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Tötungsdelikte
§ 212 StGB ist der Grundtatbestand, § 211 StGB nach der Rechtsprechung ein eigenständiger Tatbestand, nach der Literatur eine Qualifikation. Diese Einordnung entscheidet über § 28 StGB bei der Teilnahme – deshalb ist sie keine Theoriefrage.
Prüfung Schritt für Schritt
- Die drei Gruppen der Mordmerkmale
- Heimtücke
- Niedrige Beweggründe
- Verdeckungsabsicht
- § 216 StGB
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Die vollständige Erklärung mit 5 Prüfungsschritten, Klausurformulierung, Beispiel und Gegenbeispiel, 3 typischen Fehlern und der Vertiefung steht im JuraCampus-Abo.