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Strafrecht · 1. Staatsexamen

Tötungsdelikte

§ 212 StGB ist der Grundtatbestand, § 211 StGB nach der Rechtsprechung ein eigenständiger Tatbestand, nach der Literatur eine Qualifikation. Diese Einordnung entscheidet über § 28 StGB bei der Teilnahme – deshalb ist sie keine Theoriefrage.

Prüfung Schritt für Schritt

  1. Die drei Gruppen der Mordmerkmale
  2. Heimtücke
  3. Niedrige Beweggründe
  4. Verdeckungsabsicht
  5. § 216 StGB

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Die vollständige Erklärung mit 5 Prüfungsschritten, Klausurformulierung, Beispiel und Gegenbeispiel, 3 typischen Fehlern und der Vertiefung steht im JuraCampus-Abo.

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