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Strafrecht · 2. Staatsexamen

Verfahrensrüge

Die Verfahrensrüge ist die anspruchsvollste Aufgabe der Revisionsklausur, weil § 344 II 2 StPO verlangt, die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig vorzutragen, dass das Revisionsgericht allein daraufhin prüfen kann – ohne die Akte.

Prüfung Schritt für Schritt

  1. Darlegungsanforderungen, § 344 II 2 StPO
  2. Zwischenrechtsbehelf und Präklusion
  3. Beruhen, § 337 I StPO
  4. Absolute Revisionsgründe, § 338 StPO
  5. Beweiskraft des Protokolls, § 274 StPO

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