Strafrecht · 2. Staatsexamen
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Verfahrensrüge
Die Verfahrensrüge ist die anspruchsvollste Aufgabe der Revisionsklausur, weil § 344 II 2 StPO verlangt, die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig vorzutragen, dass das Revisionsgericht allein daraufhin prüfen kann – ohne die Akte.
Prüfung Schritt für Schritt
- Darlegungsanforderungen, § 344 II 2 StPO
- Zwischenrechtsbehelf und Präklusion
- Beruhen, § 337 I StPO
- Absolute Revisionsgründe, § 338 StPO
- Beweiskraft des Protokolls, § 274 StPO
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Die vollständige Erklärung mit 5 Prüfungsschritten, Klausurformulierung, Beispiel und Gegenbeispiel, 3 typischen Fehlern und der Vertiefung steht im JuraCampus-Abo.