Öffentliches Recht · 1. Staatsexamen
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Verfassungsprozessrecht
Vor dem BVerfG gibt es kein allgemeines Verfahren, sondern einen Katalog: Verfassungsbeschwerde (Art. 93 I Nr. 4a GG), Organstreit (Nr. 1), abstrakte (Nr. 2) und konkrete Normenkontrolle (Art. 100 I GG), Bund-Länder-Streit (Nr. 3). Die Verfahrensart bestimmt Antragsteller, Antragsgegenstand und Prüfungsmaßstab.
Prüfung Schritt für Schritt
- Verfassungsbeschwerde
- Urteilsverfassungsbeschwerde
- Organstreit
- Abstrakte Normenkontrolle
- Konkrete Normenkontrolle
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