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Öffentliches Recht · 1. Staatsexamen

Verpflichtungsklage

Mit der Verpflichtungsklage erstreitet man einen begünstigenden Verwaltungsakt, § 42 I Alt. 2 VwGO. Sie hat zwei Gestalten: Versagungsgegenklage nach einem Ablehnungsbescheid und Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO. Die Rechtsfolge steht in § 113 V VwGO – Verpflichtung oder Bescheidung.

Prüfung Schritt für Schritt

  1. Zwei Gestalten
  2. Klagebefugnis
  3. Begründetheit, § 113 V VwGO
  4. Spruchreife
  5. Maßgeblicher Zeitpunkt

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