Öffentliches Recht · 1. Staatsexamen
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Verpflichtungsklage
Mit der Verpflichtungsklage erstreitet man einen begünstigenden Verwaltungsakt, § 42 I Alt. 2 VwGO. Sie hat zwei Gestalten: Versagungsgegenklage nach einem Ablehnungsbescheid und Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO. Die Rechtsfolge steht in § 113 V VwGO – Verpflichtung oder Bescheidung.
Prüfung Schritt für Schritt
- Zwei Gestalten
- Klagebefugnis
- Begründetheit, § 113 V VwGO
- Spruchreife
- Maßgeblicher Zeitpunkt
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