Zivilrecht · 1. Staatsexamen
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Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Angebot und Annahme. Das Angebot muss so bestimmt sein, dass die Annahme mit einem schlichten „Ja“ genügt; wer sich diese Bindung nicht leisten will, gibt nur eine invitatio ad offerendum ab.
Prüfung Schritt für Schritt
- Angebot, § 145 BGB
- invitatio ad offerendum
- Annahme, §§ 146 ff. BGB
- Schweigen
- Dissens, §§ 154, 155 BGB
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