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Zivilrecht · 1. Staatsexamen

Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Angebot und Annahme. Das Angebot muss so bestimmt sein, dass die Annahme mit einem schlichten „Ja“ genügt; wer sich diese Bindung nicht leisten will, gibt nur eine invitatio ad offerendum ab.

Prüfung Schritt für Schritt

  1. Angebot, § 145 BGB
  2. invitatio ad offerendum
  3. Annahme, §§ 146 ff. BGB
  4. Schweigen
  5. Dissens, §§ 154, 155 BGB

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