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Öffentliches Recht · 1. Staatsexamen

Vorläufiger Rechtsschutz

Zwei Wege, streng nach der Hauptsache getrennt: Geht es gegen einen Verwaltungsakt, ist § 80 V VwGO einschlägig; geht es um alles andere, § 123 VwGO. § 123 V VwGO ordnet diesen Vorrang ausdrücklich an.

Prüfung Schritt für Schritt

  1. Die Weiche
  2. § 80 V VwGO
  3. § 123 VwGO
  4. Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache
  5. Formelle Anforderungen an § 80 II 1 Nr. 4

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