Öffentliches Recht · 2. Staatsexamen
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Widerspruchsbescheid
Der Widerspruchsbescheid ist die Entscheidung der Widerspruchsbehörde über den Widerspruch, §§ 68 ff. VwGO, § 73. Er prüft Rechtmäßigkeit und – bei Ermessensentscheidungen – auch Zweckmäßigkeit, und das unterscheidet ihn vom Gerichtsverfahren.
Prüfung Schritt für Schritt
- Aufbau
- Zulässigkeit des Widerspruchs
- Begründetheit
- Umfang der Prüfung
- Kosten, § 80 VwVfG
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