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Öffentliches Recht · 2. Staatsexamen

Widerspruchsbescheid

Der Widerspruchsbescheid ist die Entscheidung der Widerspruchsbehörde über den Widerspruch, §§ 68 ff. VwGO, § 73. Er prüft Rechtmäßigkeit und – bei Ermessensentscheidungen – auch Zweckmäßigkeit, und das unterscheidet ihn vom Gerichtsverfahren.

Prüfung Schritt für Schritt

  1. Aufbau
  2. Zulässigkeit des Widerspruchs
  3. Begründetheit
  4. Umfang der Prüfung
  5. Kosten, § 80 VwVfG

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Die vollständige Erklärung mit 5 Prüfungsschritten, Klausurformulierung, Beispiel und Gegenbeispiel, 3 typischen Fehlern und der Vertiefung steht im JuraCampus-Abo.

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