Zivilrecht · 1. Staatsexamen
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Willenserklärung und Auslegung
Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf eine Rechtsfolge gerichteten Willens. Sie hat einen objektiven Tatbestand (was ein verständiger Dritter der Äußerung entnimmt) und einen subjektiven (was der Erklärende wollte). Auseinander fallen dürfen beide – dann gilt zunächst das objektiv Erklärte, und der Irrende bekommt die Anfechtung.
Prüfung Schritt für Schritt
- Objektiver Tatbestand
- Subjektiver Tatbestand
- Fehlendes Erklärungsbewusstsein
- Fehlender Geschäftswille
- Zugang, § 130 BGB
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